Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen:
TerraCore Bau
Inhaber: Richard Rüb
Stockfeld 143
88634 Herdwangen-Schönach
Deutschland
Umsatzsteuer-ID: DE330855352
– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und dem jeweiligen Auftraggeber.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Terrassenbau & Pflasterarbeiten
- Steinteppiche & Buntsteinputz
- Dach-, Fassaden- & Pflasterreinigung
- Baggerarbeiten & Erdbewegung
- Abbruch- & Rückbauarbeiten
- Rollrasen & Rasenaussaat
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Bestätigung
- Annahme des Angebots durch den Auftraggeber
- oder Beginn der Ausführung der Arbeiten
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zahlungsregelung:
- 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt
- Restzahlung nach Fertigstellung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Ein Skonto wird nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5. Abschlagszahlungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.
Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Baufortschritt.
6. Zusatzleistungen / Nachträge
Leistungen, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich beauftragt werden, gelten als gesonderte Leistungen und werden zusätzlich vergütet.
Dies gilt insbesondere für:
- nachträgliche Änderungswünsche
- zusätzliche Arbeiten vor Ort
- nicht vorhersehbare Mehrleistungen
- zusätzlichen Material- oder Zeitaufwand
Sofern möglich, wird der Auftraggeber vor Ausführung über die entstehenden Mehrkosten informiert.
Auch mündlich beauftragte Zusatzleistungen gelten als verbindlich.
7. Unvorhersehbare Umstände
Sollten während der Ausführung unvorhersehbare Umstände auftreten, insbesondere:
- ungeeignete Bodenverhältnisse
- Altlasten
- verborgene Hindernisse (z. B. Leitungen, Fundamente, Wurzeln)
- Abweichungen von vorhandenen Plänen
ist der Auftragnehmer berechtigt, die daraus entstehenden Mehrleistungen gesondert zu berechnen.
8. Ausführung und Witterung
Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.
Witterungsbedingungen (z. B. Frost, Regen, extreme Hitze) können zu Verzögerungen führen.
Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- freien Zugang zur Baustelle zu gewährleisten
- notwendige Genehmigungen einzuholen
- geeignete Zufahrtsmöglichkeiten sicherzustellen
- erforderliche Anschlüsse (Strom/Wasser) bereitzustellen
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
10. Zufahrt und Einsatz von Maschinen
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle für Maschinen und Fahrzeuge geeignet zugänglich ist.
Für Schäden an ungeeigneten Zufahrten, nicht tragfähigen Flächen oder nicht ausreichend vorbereiteten Untergründen wird keine Haftung übernommen.
11. Abnahme der Leistung
Nach Fertigstellung der Leistungen ist eine Abnahme durchzuführen.
Diese kann erfolgen:
- durch ein Abnahmeprotokoll
- oder durch Nutzung der erbrachten Leistung
Fiktive Abnahme:
Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung keine Abnahme und werden keine wesentlichen Mängel angezeigt, gilt die Leistung als abgenommen.
12. Mängel und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
Unterbleibt diese Anzeige, gilt die Leistung hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
13. Preise und Materialänderungen
Sollten sich Materialpreise nach Angebotsabgabe erheblich verändern, behält sich der Auftragnehmer eine entsprechende Preisanpassung vor.
14. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Verzugszinsen zu berechnen
- die Arbeiten einzustellen
- weitere Leistungen zurückzuhalten
bis alle offenen Forderungen beglichen sind.
15. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien Eigentum des Auftragnehmers.
16. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
17. Bestehende Bausubstanz
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf den Zustand der vorhandenen Bausubstanz zurückzuführen sind.
18. Kündigung
Wird der Auftrag vorzeitig beendet, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie bestellte Materialien vollständig zu vergüten.
Zusätzlich kann ein angemessener Ausfallersatz berechnet werden.
19. Dokumentation
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Baufortschritt fotografisch zu dokumentieren.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Nachweis- oder Referenzzwecken.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
21. Stand
Stand: März 2026
