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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen:

TerraCore Bau
Inhaber: Richard Rüb
Stockfeld 143
88634 Herdwangen-Schönach
Deutschland

Umsatzsteuer-ID: DE330855352

– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und dem jeweiligen Auftraggeber.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Terrassenbau & Pflasterarbeiten
  • Steinteppiche & Buntsteinputz
  • Dach-, Fassaden- & Pflasterreinigung
  • Baggerarbeiten & Erdbewegung
  • Abbruch- & Rückbauarbeiten
  • Rollrasen & Rasenaussaat

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

3. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Bestätigung
  • Annahme des Angebots durch den Auftraggeber
  • oder Beginn der Ausführung der Arbeiten

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Zahlungsregelung:

  • 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt
  • Restzahlung nach Fertigstellung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

Ein Skonto wird nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

5. Abschlagszahlungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.

Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Baufortschritt.

6. Zusatzleistungen / Nachträge

Leistungen, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich beauftragt werden, gelten als gesonderte Leistungen und werden zusätzlich vergütet.

Dies gilt insbesondere für:

  • nachträgliche Änderungswünsche
  • zusätzliche Arbeiten vor Ort
  • nicht vorhersehbare Mehrleistungen
  • zusätzlichen Material- oder Zeitaufwand

Sofern möglich, wird der Auftraggeber vor Ausführung über die entstehenden Mehrkosten informiert.

Auch mündlich beauftragte Zusatzleistungen gelten als verbindlich.

7. Unvorhersehbare Umstände

Sollten während der Ausführung unvorhersehbare Umstände auftreten, insbesondere:

  • ungeeignete Bodenverhältnisse
  • Altlasten
  • verborgene Hindernisse (z. B. Leitungen, Fundamente, Wurzeln)
  • Abweichungen von vorhandenen Plänen

ist der Auftragnehmer berechtigt, die daraus entstehenden Mehrleistungen gesondert zu berechnen.

8. Ausführung und Witterung

Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.

Witterungsbedingungen (z. B. Frost, Regen, extreme Hitze) können zu Verzögerungen führen.

Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • freien Zugang zur Baustelle zu gewährleisten
  • notwendige Genehmigungen einzuholen
  • geeignete Zufahrtsmöglichkeiten sicherzustellen
  • erforderliche Anschlüsse (Strom/Wasser) bereitzustellen

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

10. Zufahrt und Einsatz von Maschinen

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle für Maschinen und Fahrzeuge geeignet zugänglich ist.

Für Schäden an ungeeigneten Zufahrten, nicht tragfähigen Flächen oder nicht ausreichend vorbereiteten Untergründen wird keine Haftung übernommen.

11. Abnahme der Leistung

Nach Fertigstellung der Leistungen ist eine Abnahme durchzuführen.

Diese kann erfolgen:

  • durch ein Abnahmeprotokoll
  • oder durch Nutzung der erbrachten Leistung

Fiktive Abnahme:

Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung keine Abnahme und werden keine wesentlichen Mängel angezeigt, gilt die Leistung als abgenommen.

12. Mängel und Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.

Unterbleibt diese Anzeige, gilt die Leistung hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

13. Preise und Materialänderungen

Sollten sich Materialpreise nach Angebotsabgabe erheblich verändern, behält sich der Auftragnehmer eine entsprechende Preisanpassung vor.

14. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Verzugszinsen zu berechnen
  • die Arbeiten einzustellen
  • weitere Leistungen zurückzuhalten

bis alle offenen Forderungen beglichen sind.

15. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien Eigentum des Auftragnehmers.

16. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

17. Bestehende Bausubstanz

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf den Zustand der vorhandenen Bausubstanz zurückzuführen sind.

18. Kündigung

Wird der Auftrag vorzeitig beendet, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie bestellte Materialien vollständig zu vergüten.

Zusätzlich kann ein angemessener Ausfallersatz berechnet werden.

19. Dokumentation

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Baufortschritt fotografisch zu dokumentieren.

Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Nachweis- oder Referenzzwecken.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

21. Stand

Stand: März 2026